Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Hannahs Blickwinkel – Hannah Buding
§ 1 Geltung und Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr von Hannahs Blickwinkel – Hannah Buding (im Folgenden Fotografin genannt). Sie gelten für alle durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen und sind Bestandteil aller Verträge, die mit den Kund*innen (im Folgenden Auftraggeber genannt) über die von der Fotografin angebotenen Leistungen geschlossen werden.
Diese AGB regeln und konkretisieren das Vertragsverhältnis, das sich im Übrigen nach dem Inhalt des jeweils erteilten Auftrags bestimmt. Abweichende Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen AGB.
„Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, insbesondere Bildaufnahmen – unabhängig von der technischen Form oder dem Medium (Papierabzüge, Leinwände, digitale Dateien auf Datenträgern, Diapositive, Negative etc.).
„Fotoshooting“ bezeichnet den geplanten Zeitraum, in dem die vereinbarten Fotografien aufgenommen werden.
§ 2 Auftragsausführung
Grundlage für den Vertrag ist jeweils das Angebot der Fotografin, in dem sämtliche vereinbarten Leistungen und die entsprechende Vergütung schriftlich festgehalten sind. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Der Ablauf (zeitlich und örtlich) des Fotoshootings wird vor der Durchführung zwischen Fotografin und Auftraggeber abgestimmt.
Ist keine ausdrückliche Weisung durch den Auftraggeber zur Gestaltung der Fotografien erteilt, so obliegt die künstlerische und technische Gestaltung allein der Fotografin. Reklamationen in diesem Zusammenhang sind ausgeschlossen.
Die Fotografin ist berechtigt, das Fotoshooting bei Bedarf durch Dritte durchführen zu lassen.
Die Auswahl der zur Abnahme vorgelegten Fotografien erfolgt durch die Fotografin. Die Mindestanzahl ergibt sich aus dem Angebot.
Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial im hochauflösenden JPEG-Format oder einem anderen vereinbarten Format. Die Herausgabe unbearbeiteter RAW-Dateien ist ausgeschlossen.
Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten nach Auftragsabschluss ist nicht Teil des Vertrages.
Die Fotografin ist berechtigt, die Bilddaten der zur Abnahme vorgelegten Fotografien zur Dokumentation ihrer Urheberschaft zu speichern.
§ 3 Urheberrecht
Das Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrags gefertigten Fotografien liegt gemäß Urheberrechtsgesetz (UrhG) bei der Fotografin.
Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke handelt (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG).
Bei Aufnahmen von Personen oder Objekten mit Rechten Dritter ist der Auftraggeber verpflichtet, die erforderlichen Zustimmungen selbst einzuholen. Widerspricht eine Person während des Shootings einer Aufnahme, wird die Fotografin hiervon keine Fotografien anfertigen oder bereits erstellte Bilder löschen. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Herausgabe entsprechender Fotografien.
§ 4 Nutzungsrecht
Die Fotografin überträgt dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien – ausschließlich für private, nicht-kommerzielle Zwecke.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung auf den Auftraggeber über.
§ 60 UrhG (Vervielfältigungsrecht) ist ausdrücklich abbedungen, sofern nicht vertraglich anders geregelt.
Jegliche Veränderung oder Weiterbearbeitung der Fotografien ist ohne vorherige, schriftliche Genehmigung der Fotografin untersagt.
Eine kommerzielle oder gewerbliche Nutzung durch den Auftraggeber oder Dritte bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung.
Auch die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung unzulässig.
Die Fotografin darf die erstellten Fotografien zur Eigenwerbung verwenden. Es gelten folgende Regelungen:
- Das Brautpaar überträgt der Fotografin unwiderruflich und zeitlich sowie örtlich unbeschränkt sämtliche Rechte zur werblichen Nutzung der Fotografien.
- Die Fotografin darf bei Veröffentlichung Vornamen des Brautpaares, Ort und Datum der Aufnahmen benennen.
- Die Nutzung durch das Brautpaar bleibt unberührt. Es gilt der geschlossene Vertrag über die Fotoreportage.
Individuelle Regelungen zu Nutzungs- und Urheberrechten bei Personen der Zeitgeschichte bedürfen gesonderter Vereinbarung.
§ 5 Vergütung
Die Vergütung wird als Stunden- oder Tagessatz bzw. Pauschale vereinbart – zuzüglich ggf. anfallender Reisekosten.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen, sofern keine andere Frist vereinbart wurde.
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die Fotografien im Eigentum der Fotografin.
Wird der zeitliche Rahmen des Auftrages aus Gründen, die nicht von der Fotografin zu vertreten sind, überschritten oder auf Wunsch verlängert, erhöht sich das Honorar entsprechend. Auch Wartezeiten sind zu vergüten, sofern nichts anderes nachgewiesen wird.
Mit Vertragsunterzeichnung ist eine Anzahlung fällig. Erst mit Zahlungseingang gelten Termine als verbindlich. Bleibt die Zahlung aus, ist die Fotografin nicht zur Durchführung verpflichtet.
Bei Flug- oder Bahnreise stellt der Auftraggeber vor Ort ein Fahrzeug oder eine Fahrgelegenheit. Alternativ wird ein Taxi genutzt und abgerechnet. Ab einer Entfernung von über 200 km ist ein Hotelzimmer bereitzustellen. Die Fotografin muss vor oder nach der Reportage einchecken können.
Für die Anreise wird – sofern nicht anders vereinbart – der Tarif von scouter oder stadtmobil carsharing verwendet.
Der Auftraggeber kann bis zur Fertigstellung des Werkes kündigen. Die Fotografin behält in diesem Fall Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, abzüglich ersparter Aufwendungen. Es wird vermutet, dass 5 % der Vergütung für noch nicht erbrachte Leistungen zustehen.
§ 6 Widerrufsrecht
Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen gilt folgendes Widerrufsrecht:
Widerrufsbelehrung:
Sie können diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Der Widerruf ist zu richten an:
Hannahs Blickwinkel – Hannah Buding,
[E-Mail & Adresse einfügen]
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mitteilung.
Folgen des Widerrufs:
Alle empfangenen Zahlungen (inkl. Lieferkosten, außer bei Sonderwünschen) werden binnen 14 Tagen nach Eingang des Widerrufs erstattet.
Wurde verlangt, dass Leistungen während der Frist beginnen, ist ein angemessener Betrag für bereits erbrachte Leistungen zu zahlen.
Muster-Widerrufsformular:
Hiermit widerrufe ich den Vertrag über die Erbringung folgender Dienstleistung:
Bestellt am: … / erhalten am: …
Name: …
Anschrift: …
Unterschrift (bei Mitteilung auf Papier): …
Datum: …
§ 7 Haftung
Die Fotografin haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – ausgenommen sind Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie wesentliche Vertragspflichten.
Für Datenverlust trotz Sicherung haftet die Fotografin nur bei grober Fahrlässigkeit.
Für Leistungen von Subunternehmern, die auf eigene Rechnung arbeiten, wird keine Haftung übernommen.
Verbindliche Liefertermine gelten nur bei schriftlicher Bestätigung. Verspätungen infolge höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse (z. B. Krankheit, Unfall) begründen keine Haftung.
Beanstandungen müssen innerhalb von 14 Tagen schriftlich mitgeteilt werden. Nach Ablauf gilt die Lieferung als mangelfrei.
§ 8 Datenschutz
Der Auftraggeber willigt in die Speicherung seiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Geschäftsabwicklung ein.
Die Fotografin verpflichtet sich zur Vertraulichkeit.
Zur Vertragserfüllung arbeitet die Fotografin mit externen Dienstleistern (z. B. Labor, Online-Galerie). Diese erhalten nur notwendige Daten und sind auf Datenschutz verpflichtet.
§ 9 Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, sofern kein anderer vereinbart, der Wohnsitz der Fotografin.
Die Fotografin ist bemüht, Streitigkeiten einvernehmlich zu lösen, nimmt aber nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren teil.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder Lücken enthalten, bleiben die übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende Bestimmung.